Die Kirchgemeinde als öffentlich-rechtliche Körperschaft sorgt für den materiellen Teil der Seelsorge und weiterer Aufgaben der Pfarrei. Sie ist Teil der römisch-katholischen Landeskirche Baselland.
Die Kirchgemeinde finanziert sich durch Steuern und bezahlt daraus die Gehälter der Mitarbeitenden, den Unterhalt der Kirche und anderer Gebäude der Kirchgemeinde und die laufenden Kosten der Pfarrei. Sie ist damit Liegenschaftseigentümerin und Arbeitgeberin mit allen damit zusammenhängenden Rechten und Pflichten.
Die Kirchgemeinde wird vom Kirchgemeinderat geleitet. Die Mitglieder der Kirchgemeinde können mitbestimmen durch Abstimmungen an der Kirchgemeindeversammlung oder an der Urne.
Eine ausführliche Zusammenstellung der Aufgaben finden Sie in der
Kirchgemeindeordnung und in der Verfassung der
Landeskirche Baselland.